WEG-Verwaltung

Leipzig / Landkreis Leipzig

WEG-Verwaltung

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Die Beurteilung des zu erwartenden Arbeitsaufwands bei der Verwaltung erfordert eine exakte Analyse des Verwaltungsgegenstands.

Sie bezieht sich nicht nur auf den technischen Zustand, sondern auch auf die Struktur der Bewohner, Mieter wie Eigentümer, laufende Verfahren usw. Darüber hinaus sind die Aufgaben des Verwalters zu berücksichtigen, wie sie sich aus der Teilungserklärung ergeben.

Da unser Unternehmen eine geringe Strukturtiefe aufweist, sind wir auf jeden Fall in der Lage, kostengünstig zu kalkulieren.

Wir unternehmen alle Anstrengungen, die ordentliche Jahresversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft frühzeitig im Jahr durchzuführen. Doch bevor die Hausgeldabrechnung in der Eigentümerversammlung beschlossen werden kann, sind viele Aufgaben zu erledigen und viele Personen beteiligt:

Februar/März
Die Verwaltung erhält die Schlussrechnungen von den Versorgungsträgern (Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Fernwärme, Müll etc.) sowie die Zinsbescheinigungen (Instandhaltungsrücklage) von den Banken für das vorangegangene Wirtschaftsjahr. Dies kann für die einzelnen Liegenschaften in jedem Jahr ein anderer Zeitpunkt sein.

März/April
Sobald die Schlussrechnungen vollständig vorliegen, übergibt die Verwaltung diese geprüft und in geordneter Form an den Abrechnungsdienst, zur Ermittlung der nutzerbezogenen Heiz-/Wasser-/Abwasserkosten.

April/Mai
Nach ca. 4 – 8 Wochen Bearbeitungszeit erhält die Verwaltung die Abrechnung (Heiz-/Wasser-/Abwasserkosten) vom Abrechnungsdienst.

Mai/Juni
Es erfolgt die Fertigstellung der Hausgeldabrechnung in unserer Buchhaltung sowie die Ermittlung der Kennzahlen des Wirtschaftsplans.

Der Verwaltungsbeirat erhält die Abrechnung zur Prüfung, nimmt Einsicht in Rechnungen, meistens im Rahmen einer in unserem Haus stattfindenden Beiratssitzung und stimmt mit der Verwaltung abschließend die Tagesordnung für die ordentliche Eigentümerversammlung ab. Dies dauert erfahrungsgemäß 1 – 3 Wochen, u. a. in Abhängigkeit von den zeitlichen Möglichkeiten der Mitglieder des Verwaltungsbeirats.

Mai/Juni/Juli
Nach der Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat, wird die Einladung zur Eigentümerversammlung geschrieben und unter Beachtung der 3- wöchigen Einladungsfrist, zusammen mit den Abrechnungsunterlagen, an die Eigentümer verschickt.

Mai/Juni/Juli/August
Durchführung der Eigentümerversammlungen. Nach Absprache mit dem Verwaltungsbeirat oder in der Vorjahresversammlung können die Versammlungen auch zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Da vermietende Eigentümer anhand der Hausgeldabrechnung die Betriebskostenabrechnung gegenüber den Mietern erstellen, empfiehlt sich die Versammlung bis spätestens September durchzuführen.

Alle Kontenbewegungen werden täglich online erfasst und in die Buchhaltung übernommen.

 

Haben Sie Fragen zur WEG-Verwaltung?

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Die Beurteilung des zu erwartenden Arbeitsaufwands bei der Verwaltung erfordert eine exakte Analyse des Verwaltungsgegenstands.

Sie bezieht sich nicht nur auf den technischen Zustand, sondern auch auf die Struktur der Bewohner, Mieter wie Eigentümer, laufende Verfahren usw. Darüber hinaus sind die Aufgaben des Verwalters zu berücksichtigen, wie sie sich aus der Teilungserklärung ergeben.

Da unser Unternehmen eine geringe Strukturtiefe aufweist, sind wir auf jeden Fall in der Lage, kostengünstig zu kalkulieren.

Die Jahresabrechnungen und jährlichen Versammlungen der Wohnungseigentümer finden für sämtliche Objekte jeweils im Zeitraum März bis Juni statt.

Alle Kontenbewegungen werden täglich online erfasst und in die Buchhaltung übernommen.

 

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